Kinderpsychotherapie-Berlin

Kostenübernahme

 

Gesetzliche Krankenkassen

Da ich eine zugelassene Kassenpraxis bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburgs habe, können die Kosten für eine Psychotherapie i.d.R. nach Antragstellung durch alle gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Eine Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung, welche durch Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden muss. Zusätzlich fertige ich in den meisten Fällen einen Therapiebericht an, der dann gutachterlich von der entsprechenden Kostenstelle geprüft wird. Aufgrund der beschriebenen Behandlungsdiagnose und Behandlungsnotwendigkeit wird die Psychotherapie dann in der Regel bewilligt und finanziert. Die Kosten für die Psychotherapie werden dann in voller Höhe übernommen.

Hierfür kann gegebenenfalls ihre Mitwirkung bei den entsprechenden Stellen gefordert sein und dieser Prozess benötigt immer ein wenig Zeit und Geduld. Ich unterstütze Sie aber gerne im Ablauf der Beantragung.

Private Krankenkassen

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen und sind genehmigungspflichtig. Daher sollten Sie nach der ersten Sitzung einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung für Ihr Kind oder Jugendlichen bei Ihrer zuständigen Krankenkassen stellen. Diesen senden Sie zusammen mit einem von mir erstellten Kostenvoranschlag ab und erhalten i.d.R. entweder eine Bewilligung und Kostenübernahme oder die nötigen Antragsunterlagen. Die Kosten der einzelnen Therapiesitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen und erstattet werden ist abhängig von Ihrem jeweiligen Tarif. Manche Privaten Krankenkassen haben z.B. ein jährliches Stundenkontingent für psychotherapeutische Sitzungen, oder es wird nur ein bestimmter Prozentsatz einer Behandlung übernommen. Die Kosten für die fünf probatorischen Sitzungen werden i.d.R. ohne Antrag erstattet. Bitte erkundigen Sie sich nach den genauen für Sie geltenden Regelungen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie beim Beantragen der Leistungen.

Beihilfe

Grundsätzlich muss für Beihilfeberechtigte ebenfalls ein “Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie“ bei der für Sie zuständigen Festsetzungsstelle eingereicht werden. Eine Behandlungsbedürftigkeit muss zuvor ärztlich, gutachterlich festgestellt werden. Dem Antrag muss des Weiteren ein Therapiebericht der behandelnden Psychotherapeutin an die Gutachterin sowie ein hausärztlicher Konsiliarbericht zugefügt werden. Die probatorischen Sitzungen (fünf Stück) sind aber ohne Genehmigung beihilfefähig. In einem Gutachterverfahren wird dann die Beihilfefähigkeit geprüft und ggf. bewilligt.

Selbstzahler

Falls Sie sich entscheiden eine Psychotherapie selbst zu bezahlen, verbleiben die Kosten der Psychotherapie allein bei Ihnen. Es besteht jedoch kein langwieriger, bürokratischer Antragsweg mit Wartezeiten. Es werden u.a. keinerlei Informationen bei Ihrer Krankenkasse oder sonstiger zuständiger Stelle erfasst und können keine nachteiligen Auswirkungen auf zukünftige Einstufungen für private Kranken-, Zusatz-, Berufsunfähigkeits- und/oder Lebensversicherungen, sowie bei der Berufswahl haben und ist zudem steuerlich absetzbar.