Kinderpsychotherapie-Berlin

Videotherapie

Ich biete in meiner Praxis auch Videosprechstunden und –Sitzungen an. Dies kann eine individuelle Ergänzung des therapeutischen Angebots sein, insbesondere wenn ein persönliches Erscheinen in den Praxisräumlichkeiten einmal nicht möglich ist.

Was muss ich vor einer Videositzung beachten?

Vorab benötige ich von Ihnen eine schriftliche Einwilligung für die Nutzung der Videositzung über einen zertifizierten Videodienstanbieter.

Von mir genutzter Videodienstanbieter:

Zava Sprechstunde Online (Zava Sprechstunde Online GmbH; Im Teelbruch 118; 45219 Essen)

Welche Voraussetzungen benötige ich für eine Videositzung?

Sie benötigen eine stabile Internetverbindung, ein internetfähiges Endgerät (Laptop, Smartphone, Tablet usw.) mit Videokamera, Lautsprecher(n) (oder Kopfhörern) und Mikrofon (oder auch Headset). Außerdem sollten Sie für einen ruhigen, störungsfreien und gut ausgeleuchteten Raum sorgen.

Wie läuft eine Videosprechstunde ab?

Sie werden vor der Sitzung von mir einen Zugangscode (am besten über E-Mail) erhalten, den Sie im Patienten-Login des Videodienstanbieters eingeben müssen und Sie dann in einen virtuellen Warteraum leitet. Ich werde mich dann zum Termin zuschalten und wir können uns virtuell unterhalten und sehen. Alle Daten sind während des Gespräches von Dritten nicht einsehbar. Die Sitzungen werden zudem nicht aufgezeichnet und unterliegen natürlich auch der psychotherapeutischen Schweigepflicht.

Wie werden Videosprechstunden durchgeführt und welche Vorteile gibt es?

Videosprechstunden werden mit einem von der KVB (Kassenärztlichen Vereinigung Berlin) empfohlenen Videodienstleister (Sprechstunde.online – www.sprechstunde-online.de ) durchgeführt. Hierbei werden keine Daten gespeichert und die Wahrung der Schweigepflicht kann gewährleistet werden. Auch Patienten, die noch nicht in der Praxis persönlich vorstellig waren können hiervon profitieren. Vorteile einer psychotherapeutischen Behandlung mittels Videosprechstunde oder Telefonat sind die Wahrung des Infektionsschutzes, die örtliche Ungebundenheit sowie eine größere Flexibilität in der Termingestalltung.

Werden die Kosten für Videotherapie übernommen?

Ja, denn i.d.R. werden von den gesetzlichen Krankenkassen 30% der Therapiesitzungen pro Quartal auch als Videotherapie übernommen. Ausgeschlossen davon sind die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Probatorik. Diese müssen in den Praxisräumlichkeiten stattfinden.